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15. Väterliche Säuglingspflege

Vorgestellt von „Team Srl.“, Italien

Interviewte Person: Giuseppe L., männlich

Darstellungsform des Interviews: Zusammenfassung des Interviews durch den Autor / die Autorin sowie Originalzitate

In welchen Bereichen hat der Beschäftigte Unterstützung erhalten?

  • Unterstützung des Unternehmens in der Elternzeit / in der Kinderbetreuung

Der 41-jährige Giuseppe L. lebt mit seiner Frau und den beiden fünf- und siebenjährigen Kindern in Genua. Seit 15 Jahren ist er dort bei einer gemeinnützigen Genossenschaft tätig. Er ist zuständig für Projekte zugunsten sozialer Randgruppen. Seine Frau arbeitet im Rahmen eines „projektbezogenen Werkvertrags“ bei einer anderen, ebenfalls gemeinnützigen Organisation. Als nicht fest angestellte Mitarbeiterin erhielt sie nach dem Mutterschutz keine weitere Freistellung zur Versorgung ihres Kindes.

Vor der Geburt unseres ersten Kindes im Jahr 2002 haben wir uns nach Mutterschafts- und Vaterschaftsförderungen erkundigt. Wir haben herausgefunden, dass wir einen Anspruch auf die Stillpause haben, den als Erwerbstätiger in einer Genossenschaft habe ich die gleichen Rechte wie normale Angestellte.”

Diese Bestimmung, die erst vor Kurzem in Italien neu definiert wurde, ist jetzt ausdrücklich auch auf Väter anwendbar, da es dabei nicht darum geht, das Baby richtig zu füttern, sondern um die Versorgung im weiteren Sinne – wofür auch die Väter zuständig sind. Diese Pause ist pro Arbeitstag zwei Stunden lang, also zehn Stunden pro Woche, und zwar bis das Baby das erste Lebensjahr vollendet hat. Die Staatliche Sozialversicherung INPS deckt die Kosten für diese Maßnahme.

Giuseppe hat seinem Arbeitgeber gegenüber ausdrücklich auf dieses Recht bestanden: „Zuerst waren sie überrascht, aber dann haben sie mir diese Pause ohne Probleme gewährt. Mit Zustimmung der Geschäftsführung habe ich meine tägliche Arbeitszeit von acht auf sechs Stunden reduziert, bei gleitender Arbeitszeit.“ So konnte Giuseppe mehr Zeit mit seinem Baby verbringen. Er fand es schön, seine kleine Tochter zu versorgen und auch zu verwöhnen und dadurch auch seiner Frau die Rückkehr zum Arbeitsplatz zu erleichtern.

Auf die Effektivität der Leistungen der Genossenschaft, für die Giuseppe arbeitete, hatte seine Arbeitszeitverkürzung nur wenig Einfluss. Er arbeitete in einem fremdfinanzierten Projekt und war es gewohnt, nach Zielvorgaben zu arbeiten. „Ich konnte meine Zeit immer sehr flexibel einteilen. Manchmal habe ich eben auch in den Pausen gearbeitet.”

Nach der Geburt seiner zweiten Tochter im Jahr 2004 beanspruchte Giuseppe die Stillpause erneut. Für dieses Baby war die Pause unbedingt nötig, denn das Mädchen litt unter einer ernsthaften Krankheit und musste eine Zeit lang im Krankenhaus betreut werden. Jetzt war Giuseppe persönlich noch stärker gefordert, und eine deutliche Arbeitszeitverkürzung pro Tag war unbedingt notwendig. Giuseppe hätte vielleicht auch noch andere Programme zur Unterstützung der Pflege von schwer kranken Kindern in Anspruch nehmen können (zum Beispiel die im Gesetz Nr. 104/1992 geregelten Freistellungen). Er bevorzugte aber die Stillpausen-Lösung, da sie „mit viel weniger Bürokratie verbunden ist.”

Insgesamt ist es Giuseppe gelungen, gut für seine kleinen Töchter zu sorgen, ohne große finanzielle Einbußen zu haben und ohne seinem Arbeitgeber Kosten zu verursachen. Die unterstützende Haltung seines Arbeitgebers hat ihm dabei geholfen, diese Situation zu meistern: „Die gesetzlichen Maßnahmen greifen nur, wenn der Arbeitgeber flexibel genug ist und mitzieht. Ohne den guten Willen des Arbeitgebers und der Kolleginnen und Kollegen geht es nicht!”